Krankenfahrten

Krankenbeförderung

Grundsätzliches | Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung). Stellen Sie dort bitte einen entspechenden Antrag auf Genehmigung und Kostenübernahme von Krankenfahrten. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Krankenfahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen | ... Arztbesuch, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus. Nur für Inhaber eines Schwerbeschädigtenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesem amtlichen Merkmal:

Ambulante Operationen, Tagesklinik
(ambulante Behandlungen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzen).

>>> Keine Barzahlung im Fahrzeug <<<

*Gesetzlicher Eigenanteil | Gilt nur für Fahrten die durch Ihre Krankenkasse genehmigt wurden, sonst ist der volle Fahrpreis in bar zu bezahlen!

Bitte lassen Sie sich vom Chauffeur einen Beleg ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Belege und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein! Die von Ihrer Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise haben nur eine befristete Gültigkeit!

Abrechnung
Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:

Sollten Sie alle diese Punkte berücksichtigen, gibt es für eine Krankenfahrt nach dem neuen Gesundheitsgesetz keine Probleme mehr. Sie müssen nur noch gesund werden!

Haben Sie jedoch noch Fragen, wir helfen Ihnen gern!
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